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Im fachlichen Schwerpunkt landwirtschaftlicher Dienst erhalten die auszubildenden Personen für die nach Ausbildungsplan zu erbringenden Ausbildungsleistungen nach § 24 Absatz 4 sowie § 25 Absatz 3 und 4 Punkte.
Im fachlichen Schwerpunkt Forstdienst gilt dies für Ausbildungsleistungen nach § 52 Absatz 3 Nummer 2 und 3.
aus dem arithmetischen Mittel der jeweils 13 zu bewertenden Einzelleistungen des fachpraktischen Ausbildungsabschnitts nach § 24 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 für die…
in der ersten Einstiegsebene
aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung des schulpraktischen Ausbildungsabschnitts nach § 25 Absatz 4 Nummer 3 einfach,
die Gesamtnote des fachlichen Prüfungsabschnittes nach § 46 fünffach und
Die Punktzahl ist dem Prüfungsausschuss zu übermitteln.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.