§ 9 Abs. 1 SächsLMKVOSächsische Lebensmittelkontrolleursverordnung
Prüfungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen.
§ 21 Abs. 1 SächsAPOStFSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
Prüfungsbehörde ist das Landesamt für Steuern und Finanzen. Die Durchführung der Prüfungen obliegt dem Landesamt für Steuern und Finanzen. Die Organisation der…
§ 17 Abs. 1 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Die Prüfung wird von der Prüfungsbehörde vorbereitet und durchgeführt.
§ 14 Abs. 1 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Prüfungsbehörde ist das Landesjustizprüfungsamt beim Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Als Außenstellen des…
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SächsAPOPolSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
das Führen der Prüfungsakten,