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Das Sächsische Staatsarchiv kann in begründeten Ausnahmefällen die persönliche Einsichtnahme in anderen hauptamtlich geleiteten Archiven ermöglichen. Dort muss sichergestellt sein, dass das Archivgut nur in den Diensträumen, die den archivfachlichen Anforderungen entsprechen, verwahrt und nur unter archivfachlicher Aufsicht eingesehen wird. Kopien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Sächsischen Staatsarchivs angefertigt werden.
Über die Art der Versendung und der Rücksendung entscheidet das Sächsische Staatsarchiv. Dieses kann das versendete Archivgut aus wichtigen Gründen jederzeit zurückfordern.
Das Sächsische Staatsarchiv kann die Einsichtnahme in Archivgut ermöglichen, das von anderen Archiven übersandt wird. Soweit mit dem versendenden Archiv nichts…
die Einsichtnahme außerhalb des Sächsischen Staatsarchivs und die Ausleihe von Archivgut.
Auf die Versendung von Archivgut zur Einsichtnahme außerhalb des Lesesaals der das betreffende Archivgut verwahrenden Abteilung des Landesarchivs besteht kein…
Zum Versand geeignete Archivalien können in Ausnahmefällen zur Benutzung ausgeliehen werden, wenn Benutzung und Aufbewahrung unter vergleichbaren Bedingungen…
Für die Benutzung von Archivalien, die von anderen Archiven oder Institutionen übersandt werden, gelten dieselben Bedingungen wie für das Archivgut des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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