§ 10 Abs. 1 Berg-/MarkAPOVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Staatsdienst im Berg- und Markscheidefach (APO Berg- und Markscheidefach - Berg-/MarkAPO) Vom 18. Januar 2016
Während der Ausbildungsabschnitte nach den §§ 8 und 9 werden die Referendarinnen und Referendare in mehreren Seminaren von insgesamt sechs Wochen Dauer…
§ 27 Nr. Zu 2 Berg-/MarkAPOVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Staatsdienst im Berg- und Markscheidefach (APO Berg- und Markscheidefach - Berg-/MarkAPO) Vom 18. Januar 2016
Die Referendarin oder der Referendar soll alle bei der Bergbehörde vorkommenden Dienstgeschäfte kennen lernen. Die Ausbildung wird durch theoretische…
§ 2 Abs. 2 SächsBergMarkAPOZiel der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst soll gewährleisten, dass die Referendare auf verschiedene Aufgaben innerhalb des beruflichen Spektrums vorbereitet werden. Insbesondere…
§ 9 Abs. 5 LPOIIGym/GemV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LPO II - Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) Vom 22. Januar 2013*
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare sind verpflichtet, an allen sie betreffenden Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars teilzunehmen.…
§ 11 Abs. 2 Berg-/MarkAPOVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Staatsdienst im Berg- und Markscheidefach (APO Berg- und Markscheidefach - Berg-/MarkAPO) Vom 18. Januar 2016
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter weist die Referendarinnen und Referendare für die einzelnen Ausbildungsabschnitte den Ausbildungsstellen zu…