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Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die derselben Fachrichtung und derselben Laufbahngruppe angehören. Soweit ein Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, gehört auch dieser zur Laufbahn.
Die Laufbahnen werden zwei Laufbahngruppen zugeordnet. Laufbahngruppe 1 umfasst die Laufbahnen ohne Hochschulabschluss, Laufbahngruppe 2 die Laufbahnen mit Hochschulabschluss. In jeder Laufbahngruppe gibt es zwei qualifikationsbezogene Einstiegsebenen.
Es gibt folgende Fachrichtungen:
Agrar- und Forstverwaltung,
Allgemeine Verwaltung,
Bildung und Kultur,
Feuerwehr,
Gesundheit und Soziales,
Justiz,
Naturwissenschaft und Technik,
Polizei und
Finanz- und Steuerverwaltung.
Innerhalb einer Laufbahn können fachliche Schwerpunkte gebildet werden. Ein fachlicher Schwerpunkt umfasst alle Ämter, die aufgrund fachverwandter Bildung und Qualifikation erreicht werden können. Die Laufbahnbefähigung wird durch die Einrichtung von fachlichen Schwerpunkten nicht eingeschränkt.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Eine Laufbahn umfasst alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine vergleichbare Vorbildung und Ausbildung voraussetzen.…
Es gibt Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die derselben Fachrichtung und derselben…
In den Fachrichtungen werden nach § 15 Absatz 4 des Sächsischen Beamtengesetzes folgende fachliche Schwerpunkte gebildet:
Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.
Soweit in Vorschriften der Erwerb einer Befähigung für eine vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Freistaat Sachsen eingerichtete Laufbahn geregelt oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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