Art. 1 Abs. 3 Nr. 1 SN-16862Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung
die in dem Staat nach Absatz 1 erworbene Berufsqualifikation hinsichtlich der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten oder aufgrund der Ausbildungsdauer…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 22 SN-10687Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
„(5) Wer außerhalb des Freistaates Sachsen entweder bis zum 31. März 2009 oder danach aufgrund laufbahnrechtlicher Regelungen, die unter der Geltung der §§ 13…
Art. 1 Nr. 4 Buchst. a SN-10853Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung und anderer Verordnungen
Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. durch Vorbereitungsdienst oder außerhalb des Vorbereitungsdienstes gemäß § 22 Abs. 6 des Beamtengesetzes für den Freistaat…
§ 20 Abs. 4 SächsBGErwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Das Sächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 874), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2024…
§ 38 SächsLVOSächsische Laufbahnverordnung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden die bis dahin bestehenden Laufbahnen sowie vorhandenen Beamtinnen und Beamten den Fachrichtungen nach Maßgabe der…