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In den Fachrichtungen werden nach § 15 Absatz 4 des Sächsischen Beamtengesetzes folgende fachliche Schwerpunkte gebildet:
die Bildung von fachlichen Schwerpunkten,
Gesundheits- und sozialer Dienst,
Innerhalb einer Laufbahn können fachliche Schwerpunkte gebildet werden. Ein fachlicher Schwerpunkt umfasst alle Ämter, die aufgrund fachverwandter Bildung und…
Die Zuordnung der bisherigen Laufbahnen und der fachlichen Schwerpunkte zu den jeweiligen Laufbahnen besonderer Fachrichtung erfolgt nach Maßgabe der…
Es werden folgende Angaben angefügt: „Anlage 1 Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen des höheren Dienstes Anlage 2 Laufbahnen der besonderen Fachrichtungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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