§ 1 Abs. 4 SächsBörsAufsKGSächsisches Börsenaufsichtskostengesetz
Das Nähere über die Erhebung der Umlage, insbesondere über den Verteilungsschlüssel und -stichtag, die Mindestveranlagung, das Umlageverfahren einschließlich…
§ 3 SächsBörsAufsKGSächsisches Börsenaufsichtskostengesetz
Die Pflicht zur Zahlung der Umlage nach § 1 besteht für das Kalenderjahr, für das der Börsenträger eine Erlaubnis zum Betrieb einer Börse innehat. Erstes…
§ 12 BilKoUmVVerordnung über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Die Umlageforderungen werden mit der Bekanntgabe ihrer Festsetzung an den Umlagepflichtigen fällig, wenn nicht die Bundesanstalt im Einzelfall einen späteren…
§ 32 Abs. 3 StandAGGesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
Die Umlageforderung wird einen Monat nach der Zustellung des Bescheids an den Umlagepflichtigen fällig, wenn nicht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz…
§ 30 Abs. 1 SächsGKVGesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Die Umlage ist innerhalb eines Monats nach der Anforderung zu zahlen.