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Das Nichtbestehen der Prüfung wird dem Prüfling durch Bescheid mitgeteilt.
Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Der Ausbildende erhält eine Mehrausfertigung des…
Wer die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, erhält von der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person eine schriftliche oder elektronische Mitteilung, in der…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnete Mitteilung über das Nichtbestehen.
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzlichen Vertreter einen schriftlichen Bescheid.
Prüflinge, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten hierüber einen Bescheid.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.