§ 14 DruckRErlV SLVerordnung über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen Vom 4. Mai 2001
Der Träger des Drogenkonsumraums hat eine sachkundige Person und ihre Vertretung zu benennen, die für die Einhaltung der in den §§ 4 bis 13 genannten…
§ 14 Abs. 2 DrugCheckVO NRWVerordnung zur Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen nach § 10b BtMG in Nordrhein-Westfalen
Die Betreiber von Drogenkonsumräumen haben sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen und das persönlich zuverlässige Personal nach § 10b Absatz 2 Satz 2…
§ 11 Abs. 2 NRW-28067Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen
Die Träger von Drogenkonsumräumen haben sicher zu stellen, dass die Leitungen und deren Personal weder selbst am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen noch aktive…
§ 13 DruckRErlV SLVerordnung über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen Vom 4. Mai 2001
Während der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums muss persönlich zuverlässiges und fachlich ausgebildetes Personal für die Erfüllung der in den §§ 3 bis 11…