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Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
Zu einem Kulturdenkmal gehören auch Zubehör und Nebenanlagen soweit sie mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch
die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Bestand oder Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist,
Reste von Menschen und von anderen Lebewesen, die sich in historischen Gräbern und Siedlungen befinden.
Gegenstand des Denkmalschutzes können auch Orte zu geschichtlichen Ereignissen sein.
Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes können insbesondere sein a) Bauwerke, b) Siedlungen oder Ortsteile, Straßen- oder Platzbilder oder Ortsansichten von besonderer städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung, c) Werke der Garten- und Landschaftsgestaltung, historische Landschaftsformen wie Dorffluren, Haldenlandschaften, d) Werke der Produktions- und Verkehrsgeschichte, e) Orte und Gegenstände zu wissenschaftlichen Anlagen oder Systemen, f) Steinmale, g) unbewegliche und bewegliche archäologische Sachzeugen wie Reste von Siedlungs- und Befestigungsanlagen, Grabanlagen, Höhlen, Wüstungen, Kult- und Versammlungsstätten und andere Reste von Gegenständen und Bauwerken, h) Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks, i) Sammlungen.
Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Kulturdenkmäler nach § 2 Absatz 1 Satz 4 sowie die in § 2 Absatz 4 genannten erhaltenswerten Überreste und Spuren menschlichen,…
1Kulturdenkmäler sind als Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu…
Gegenstand des Denkmalschutzes ist auch die Umgebung eines Baudenkmals oder eines oberirdisch sichtbaren ortsfesten Bodendenkmals, soweit sie für dessen…
Denkmale und andere Kulturgüter stehen unter dem Schutz und der Pflege des Landes. Für ihr Verbleiben in Sachsen setzt sich das Land ein.
Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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