Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausbildungsbehörde bestellt einen Ausbildungsleiter mit der Befähigung für die
erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 für die Ausbildung der Anwärter,
zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 für die Ausbildung der Referendare.
Der Ausbildungsleiter hat die Aufgabe, die Ausbildung zu organisieren und zu leiten.
Ausbildungsstellen sind die Einrichtungen, denen die Anwärter und Referendare auf der Grundlage der Rahmenausbildungspläne (Anlagen 1 bis 3 und Anlage 1 der in § 14 Absatz 2 Satz 1 genannten Verordnung) zur theoretischen und berufspraktischen Ausbildung durch die Ausbildungsbehörde zugewiesen werden. Bei den Ausbildungsstellen für die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte sind Betreuer, die über die Befähigung im Sinne von Absatz 1 verfügen, zu bestellen. Sie betreuen die Anwärter und Referendare vor Ort, regeln die Ausbildung in dieser Ausbildungsstelle und erstellen die Beurteilungen für diesen Ausbildungsabschnitt. Zur berufspraktischen Ausbildung gehört auch, je nach Ausbildungsstand unter Aufsicht oder selbständig an Einsätzen teilzunehmen.
Werden die Laufbahnausbildung oder Teile davon an einer zu der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen gleichwertigen Einrichtung durchgeführt, gelten die dortigen Ausbildungsbestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die dort abgelegten Laufbahnprüfungen werden den nach dieser Verordnung abgelegten Laufbahnprüfungen gleichgestellt. Die gleichwertigen Einrichtungen werden in einer Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern festgelegt.
Dienstvorgesetzter ist der Leiter der Ausbildungsbehörde. Die Ausbildungsbehörde bestellt je Aufgabenbereich einen Ausbildungsleiter. Der Ausbildungsleiter soll…
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter, die Ausbildenden und die Lehrgangsleitenden sowie jeweils deren Vorgesetzte sind Fachvorgesetzte der…
Der Leiter der jeweiligen Ausbildungsstelle hat einen Ausbilder zu bestimmen. Mit der Ausbildung darf nur betraut werden, wer über die erforderlichen Kenntnisse…
Der Leiter der jeweiligen Ausbildungsstelle hat einen Ausbilder zu bestimmen. Mit der Ausbildung darf nur betraut werden, wer über die erforderlichen Kenntnisse…
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin überwacht den Vorbereitungsdienst, fördert die Ausbildung der Referendare und Referendarinnen und wirkt bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.