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Im Anschluss an die Laufbahnprüfung ist, je nach den dienstlichen Erfordernissen, ein durch die Einstellungsbehörde bestimmtes dreimonatiges Abschlusspraktikum zu absolvieren. Die Teilnahme an dem Abschlusspraktikum bestätigt die Ausbildungsstelle mit einer Beurteilung, wobei die Note der Beurteilung rechnerisch nicht in die Abschlussnote der Laufbahnprüfung einbezogen wird.
Statt eines Abschlusspraktikums nach Absatz 1 kann ein dreimonatiges Praktikum in Form des Gruppenführerlehrgangs an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen oder an einer gleichwertigen Einrichtung nach § 10 Absatz 3 absolviert werden. Nach Abschluss dieses Praktikums ist eine Prüfung abzulegen, die der Gruppenführerprüfung der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 entspricht. Die Note der Prüfung wird rechnerisch nicht in die Abschlussnote der Laufbahnprüfung einbezogen.
den Abdruck der Bestätigung absolvierter Abschlusspraktika,
Schlusspraktikum (sechs Monate einschließlich der Staatsprüfung).
Abschlussprüfung (ein Monat).
Wer an der Ausbildung teilgenommen hat, ohne einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren, erhält nach Bestehen der Prüfung ein Abschlusszeugnis. Absatz 2 gilt…
Die Leistungen in den praktischen Prüfungsfächern werden von der zuständigen Prüfungsgruppe jeweils mit einer nach Anlage 5 zu ermittelnden Punktzahl bewertet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.