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Die Durchschnittspunktzahl der Laufbahnprüfung errechnet sich wie folgt als gewichteter Mittelwert der in der Grundausbildung, der mündlichen Prüfung im Abschlusslehrgang, der Sportprüfung und der Beurteilung nach § 11 erzielten Gesamtpunktzahlen: lfd. Nr. | Wertungsfach | Prozent
| Grundausbildung | 40 Prozent,
| mündliche Prüfung aus dem Abschlusslehrgang | 40 Prozent,
| Sportprüfung | 10 Prozent,
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