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Wer in der mündlichen Abschlussprüfung weniger als fünf Punkte erhält, hat die Prüfung nicht bestanden.
Wer in der mündlichen Prüfung (Anlage 7 Nummer 3) weniger als fünf Punkte erhält, hat die Prüfung nicht bestanden.
Eine nach Absatz 1 nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Den Wiederholungstermin bestimmt die Prüfungsbehörde.
Wird die Laufbahnprüfung nicht bestanden, so kann der Prüfungsausschuss eine Wiederholung der mündlichen Prüfung vorschlagen. Hierfür muss die mündliche…
Die mündliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn a) eine Note ,,ungenügend" oder b) der Durchschnitt der Noten schlechter als ,,ausreichend" ist oder c) zwei…
Wurde einer der Bestandteile der mündlichen Prüfung mit weniger als zwei Punkten oder wurden zwei der Bestandteile mit weniger als fünf Punkten bewertet, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.