Art. 3 Abs. 5 Satz 2 Nr. 22 SN-12474Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze
Nach § 20 wird folgender § 21 angefügt: „§ 21 Fortgeltung bestehender Genehmigungen Nach dem Gewerbegesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. März…
§ 29 Abs. 3 GlüStV 2021Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)1) Vom 29. Oktober 2020
Die bis zum Inkrafttreten dieses Staatsvertrages erteilten und am 30. Juni 2021 wirksamen Erlaubnisse für die Veranstaltung von Sportwetten gelten, auch wenn im…
§ 29 Abs. 3 SN-19073Glücksspielstaatsvertrag 2021
Die bis zum Inkrafttreten dieses Staatsvertrages erteilten und am 30. Juni 2021 wirksamen Erlaubnisse für die Veranstaltung von Sportwetten gelten, auch wenn im…
§ 27p Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)1) Vom 29. Oktober 2020
bis zum 31. Dezember 2022 zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung nach § 9a Absatz 1 Nummer 3, soweit sich diese auf Erlaubnisse für die Vermittlung von…
Art. 1 Abs. 8 Nr. 14 Buchst. a SN-19916Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an den Glücksspielstaatsvertrag 2021
In Absatz 1 werden die Wörter „§ 3 Abs. 6 und § 19 des Glücksspielstaatsvertrages ist nur für im Freistaat Sachsen erlaubte Sportwetten,“ durch die Wörter „§ 3…