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Die Erlaubnis soll widerrufen werden, wenn
sie durch arglistige Täuschung erlangt worden ist,
die Bestimmungen der Erlaubnis nicht beachtet worden sind,
die Erfordernisse des Jugend- und Spielerschutzes nicht eingehalten worden sind,
die Werbung nicht den Anforderungen von § 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entsprochen hat,
die Verpflichtungen aus § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nicht erfüllt worden sind,
die Verpflichtungen aus den §§ 6a bis 6h und 6j des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nicht erfüllt worden sind,
die Aufklärungspflicht nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nicht erfüllt worden ist,
die Verpflichtungen nach § 8 Absatz 2 bis 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nicht erfüllt worden sind,
den sich aus § 8a des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ergebenden Verpflichtungen nicht nachgekommen wird,
der Veranstalter im Anschluss an die Einführung neuer Glücksspielangebote oder Vertriebswege oder bei erheblicher Erweiterung der bestehenden Vertriebswege nicht gemäß § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 dem Staatsministerium des Innern über die sozialen Auswirkungen des neuen Angebotes berichtet hat,
die Anzeige- oder Vorlagepflicht nach § 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 verletzt worden ist oder
sonstige Gründe eingetreten sind, die das Versagen der Erlaubnis rechtfertigen würden.
Der Widerruf der Erlaubnis nach Satz 1 Nummer 2 bis 11 setzt die vorherige Beanstandung durch die zuständige Behörde und einen danach erfolgten wiederholten Verstoß voraus.
Wird eine nach § 3 Abs. 1 Satz 4 übertragene Erlaubnis widerrufen, gilt § 3 Abs. 3 Satz 2 entsprechend.
Die Erlaubnis kann auch insoweit widerrufen werden, als sie die Durchführung der Veranstaltung durch den Durchführer zulässt.
die Verpflichtungen aus den §§ 6a bis 6h und 6j des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nicht erfüllt worden sind,
sonstige Gründe eingetreten sind, die das Versagen der Erlaubnis rechtfertigen würden. Der Widerruf der Erlaubnis nach Satz 1 Nummer 2 bis 13 setzt die…
„Der Widerruf der Erlaubnis nach Nr. 4 bis 10 setzt die vorherige Beanstandung durch die zuständige Behörde und einen danach erfolgten wiederholten Verstoß…
die Werbung nicht den Anforderungen nach § 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entsprochen hat,
die Werbung nicht den Anforderungen nach § 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entsprochen hat,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.