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Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie gliedert sich in
eine praktische Ausbildung im Umfang von 3 550 Stunden und
eine theoretische Ausbildung im Umfang von 1 050 Unterrichtsstunden.
Der Umfang der praktischen Ausbildung kann durch Vereinbarung zwischen der auszubildenden Person und der Ausbildungsbehörde über die in Satz 2 Nummer 1 genannte Stundenzahl hinaus bis zur Verkündung des Prüfungsergebnisses erweitert werden. Die Ausbildung erfolgt in sich abwechselnden Theorie- und Praxisblöcken. Die Ausbildung darf insgesamt die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten.
Die praktische Ausbildung kann in Teilzeitbeschäftigung erfolgen, wobei sich die Ausbildungsdauer soweit verlängert, bis die Mindeststundenzahl gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erreicht ist.
Freistellungsansprüche nach den personalvertretungsrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Bestehen auszubildende Personen die Abschlussprüfung, endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Zeugnisses. Bestehen auszubildende Personen die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich die Ausbildung bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses der nächstmöglichen Wiederholungsprüfung.
Die Ausbildung dauert 24 Monate und gliedert sich in eine praktische Unterweisung von 18 Monaten und einen theoretischen Unterricht von sechs Monaten. Inhalte…
Der Lehrgang gliedert sich in einen praktischen Teil von 18 Monaten und einen theoretischen Teil von 6 Monaten. Die Einstellungsbehörde kann die Lehrgangsdauer…
eine praktische Ausbildung, die mindestens 3 700 Stunden umfasst und
Die praktische Ausbildung kann in Teilzeit erfolgen. Dann soll sie insgesamt die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten. Es muss sichergestellt werden, dass…
Die praktische Ausbildung erfolgt bei dem ausbildenden Gesundheitsamt und in externen Praxiseinsätzen. Die praktische Ausbildung bei dem Gesundheitsamt umfasst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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