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Zum Schutz vor rechtswidrigen Zugriffen auf die von der LIT verarbeiteten Daten, insbesondere solchen, die dem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder rechtspflegerischen Arbeitsprozess zuzurechnen sind, finden regelmäßig Kontrollen durch das Staatsministerium der Justiz statt.
An den Kontrollen wirkt eine beim Staatsministerium der Justiz einzurichtende IT-Kontrollkommission beratend mit. Diese besteht aus je einem Vertreter
des Staatsministeriums der Justiz,
aus jeder Gerichtsbarkeit, der jeweils vom Landesrichterrat zu benennen ist,
der Staatsanwälte, der vom Landesstaatsanwaltsrat zu benennen ist, und
der Rechtspfleger, der vom Hauptpersonalrat beim Staatsministerium der Justiz zu benennen ist.
Die IT-Kontrollkommission gibt sich eine Geschäftsordnung. Den Vorsitz führt der Vertreter des Staatsministeriums der Justiz.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen rechtswidrigen Zugriff nach Absatz 1, kann die IT-Kontrollkommission durch mehrheitlichen Beschluss eine Kontrolle durch das Staatsministerium der Justiz verlangen. Im Rahmen der Beteiligung an den Kontrollen kann die IT-Kontrollkommission Einsicht in Protokolldaten sowie in Datenverarbeitungsprogramme und deren Anwendungsvorschriften nehmen.
Die Mitglieder der IT-Kontrollkommission sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei.
Bei dem Ministerium der Justiz wird eine unabhängige IT-Kontrollkommission eingerichtet. Sie überwacht die Einhaltung der Ziele und Vorschriften dieses Gesetzes…
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen rechtswidrigen Zugriff nach Absatz 1, kann die IT-Kontrollkommission durch mehrheitlichen Beschluss eine Kontrolle…
Die IT-Kontrollkommission hat das Recht, Auskünfte über die Verarbeitung, den Schutz und die Sicherheit von Daten der Gerichte und Staatsanwaltschaften…
Soweit das IT-Dienstleistungszentrum bei der Betreibung von Fachverfahren Aufgaben für Gerichte oder Staatsanwaltschaften wahrnimmt oder Dienstleistungen für…
der Leiter der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz für die ihm unterstellten Beamten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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