§ 13 Abs. 2 JVollzDSG SLSaarländisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz Vom 4. Dezember 2019*
1Sicherheitsrelevant sind Erkenntnisse insbesondere über extremistische, gewaltorientierte Einstellungen oder Kontakte zu derartigen Organisationen,…
§ 5 Abs. 2 Vollzugsdaten-VO NRWVerordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, von Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung im Rahmen von Identitätsfeststellungsverfahren und Sicherheitsanfragen sowie zur Bestimmung der Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einer Sicherheitsanfrage abzusehen ist
Sicherheitsrelevant sind Erkenntnisse über extremistische, insbesondere gewaltorientierte Einstellungen oder Kontakte zu derartigen Organisationen,…
§ 21 Abs. 2 JVollzDSG NRWGesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen
Sicherheitsrelevant sind Erkenntnisse über extremistische, insbesondere gewaltorientierte Einstellungen oder Kontakte zu derartigen Organisationen,…
§ 14 Abs. 6 JVollzDSG SLSaarländisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz Vom 4. Dezember 2019*
Im Rahmen der Anfrage mitgeteilte sicherheitsrelevante Erkenntnisse sind in gesonderten Akten oder Dateisystemen zu führen.
§ 15 Abs. 1 Nr. 3 JVollzDSG SLSaarländisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz Vom 4. Dezember 2019*
soweit im Einzelfall erforderlich, sicherheitsrelevante Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz anfragen.