Art. 38 Nr. 26 SächsVwModGSächsisches Verwaltungsmodernisierungsgesetz
Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Anpassung der Satzungen an die durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz geänderte Rechtslage Die örtlichen…
§ 78c Abs. 1 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Nach § 19 Absatz 3 Satz 5 dieses Gesetzes in der Fassung vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103) bestehende satzungsmäßige Bestimmungen sind an die…
Art. 2 Abs. 2 SN-20338Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen
„§ 39c Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher…
Art. 3 Abs. 1 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Nach § 19 Abs. 3 Satz 5 dieses Gesetzes in der Fassung vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103) bestehende satzungsmäßige Bestimmungen sind an die…
Art. 6 Abs. 1 SN-3313Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Sächsischen Wassergesetzes
Bestehende Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinden, Landkreise und anderer kommunaler Träger der Selbstverwaltung sind den Vorschriften dieses Gesetzes bis…