Art. 2 Satz 2 Nr. 4 SN-16266Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Umsetzung der Neuregelung bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
Folgender § 4 wird angefügt: „§ 4 Übergangsvorschrift
Art. 1 Nr. 5 SN-20179Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung der Neuregelungen bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
§ 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsregelung § 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 gilt mit der Maßgabe, dass sich der Landeszuschuss zwischen dem 1. Januar…
Art. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a SN-18166Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Umsetzung der Neuregelungen über die mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen
an Stelle der Betreuung in einer Kinderkrippe 275 Euro und
Art. 1 Nr. 4 SN-21331Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung der Neuregelungen in der Kindertagesbetreuung durch das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026
§ 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 Übergangsregelungen