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Gefördert werden Maßnahmen der seniorenpolitischen Arbeit.
Die Maßnahmen nach Absatz 1 umfassen:
seniorenpolitische kommunale Beratungsstellen, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
Maßnahmen der kommunalen Seniorenbeauftragten und der Seniorenbeiräte, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe älterer Menschen,
generationenübergreifende Maßnahmen mit älteren Menschen,
Maßnahmen für seniorengerechte Quartiersentwicklung sowie
die Erstellung und Evaluierung kommunaler Fachpläne für ältere Menschen.
seniorenpolitische Arbeit sowie
Maßnahmen der kommunalen Beauftragten und der kommunalen Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und…
Die Zuweisung nach Absatz 1 Nummer 1 setzt voraus, dass
Gefördert werden
Gefördert werden
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.