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Verteilungsmassen sind die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Förderung der jeweiligen Fördergegenstände innerhalb der Förderbereiche nach den §§ 1 bis 7 im jeweiligen Haushaltsjahr vorgesehenen Mittel.
Als Einwohnerzahl im Sinne dieser Verordnung gilt die zum 31. Dezember des Vorjahres in der vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Bevölkerungsstatistik ausgewiesene Gesamtzahl der Bevölkerung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.