Art. 3 Nr. 2 SN-17776Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen
In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „gelten die Bestimmungen der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler…
Art. 4 SN-20344Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt kann den Wortlaut des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches und des…
§ 6 Abs. 3 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Die Gemeinden führen Dienstsiegel. Gemeinden mit eigenem Wappen führen dieses, die übrigen Gemeinden das Wappen des Freistaates Sachsen mit der Bezeichnung und…
Art. 8 Abs. 2 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen in der vom 1. Januar 2019 an geltenden Fassung im…
§ 20 SächsKomSozVGBedienstete
Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist verpflichtet, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen geeigneten Bediensteten einzustellen sowie die Aus- und…