§ 4 Abs. 1 KGGGesetz Nr. 1021 über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) Vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997
Das Recht und die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben der am Zweckverband beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände gehen nach Maßgabe der Verbandssatzung auf…
§ 6 Abs. 1 NRW-27142Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Der Zweckverband kann bestimmte Aufgaben der Beteiligten für diese erfüllen oder für diese durchführen. Er kann daneben auch Aufgaben für einzelne…
§ 50 Abs. 3 SächsKomZGPflichtverband
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Übertragung bestimmter Pflichtaufgaben auf einen bestehenden Zweckverband und für den Anschluss von Gemeinden,…
§ 7 Abs. 1 SächsKomZGÜbergang von Aufgaben
Auf den Verwaltungsverband gehen folgende Aufgaben der Mitgliedsgemeinden über:
§ 4 Abs. 2 RuhrVG NRWGesetz über den Ruhrverband
Für die Übertragung von Aufgaben des Verbandes auf eine Gebietskörperschaft, einen Wasser- und Bodenverband oder einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband im…