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Einem Prüfling, der die Lehrgangsprüfung nicht bestanden hat, wird dies von der Prüfungsbehörde schriftlich bekannt gegeben. Die Ergebnisse der schriftlichen, praktischen und mündlichen Teile der Lehrgangsprüfung sowie das Gesamtergebnis sind anzugeben. Auf die Möglichkeit der Wiederholung der Prüfung gemäß den §§ 35 und 36 ist hinzuweisen.
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling sowie der oder die Ausbildende von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.…
Ist die Prüfung nicht bestanden, so erhalten der Prüfling und die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter sowie die bzw. der Ausbildende von der…
Über das Nichtbestehen der Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer vom Vorsitz des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung,…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge von der zuständigen Stelle einen Bescheid, in der Abschlussprüfung erhalten die Ausbildenden eine…
Bei nicht bestandener Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.