§ 23 RehaSchiedsV SLVerordnung über die Errichtung einer Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Vom 16. Juli 2013
Zuständige Behörde nach § 111b Absatz 2 Satz 3 und Absatz 4 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch und dieser Verordnung ist das Ministerium für Soziales,…
§ 3 LSchiedVO SNLandesschiedsstellenverordnung
Zuständige Landesbehörde nach § 114 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 4 SGB V und zuständige Behörde nach dieser Verordnung ist das Staatsministerium für Soziales.
§ 25 RehaSchiedsV SLVerordnung über die Errichtung einer Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Vom 16. Juli 2013
Die Zuständigkeit zur Änderung oder Neufassung dieser Rechtsverordnung wird gemäß § 111b Absatz 5 Satz 2 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch auf das Ministerium…
§ 20 LSchVVerordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Landesschiedsstelle (Landesschiedsstellenverordnung - LSchV) Vom 19. Februar 1990
Zuständige Behörde im Sinne des § 114 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 4 SGB V und dieser Verordnung ist das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales.
§ 1 Abs. 1 HeilbZuG SNHeilberufezuständigkeitsgesetz
Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des…