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Eingangsamt der Laufbahn ist, sofern sich aus dem Besoldungsrecht nichts anderes ergibt, im einfachen Dienst ein Amt in der Besoldungsgruppe 2, im mittleren Dienst ein Amt in der Besoldungsgruppe 6, im gehobenen Dienst ein Amt in der Besoldungsgruppe 9 und im höheren Dienst ein Amt in der Besoldungsgruppe 13 der Besoldungsordnung A.
In den Laufbahngruppen (§ 10 Absatz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes) können folgende Fachrichtungen eingerichtet werden:
Allgemeiner Verwaltungsdienst,
Technischer Verwaltungsdienst,
Steuerverwaltungsdienst,
Justizdienst,
Gesundheits- und sozialer Dienst,
Agrar- und Umweltdienst,
Naturwissenschaftlicher Dienst,
Sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst,
Allgemeiner wissenschaftlicher Dienst,
Ärztlicher Dienst,
Tierärztlicher Dienst.
Amtsbezeichnungen einer Laufbahn dürfen für eine andere Laufbahn nur mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport verwendet werden.
wirtschaftswissenschaftlicher und statistischer Dienst,
der sprach- und kulturwissenschaftliche Dienst,
der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung das Staatsministerium des Innern,
die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der Besonderheiten für einzelne Fachrichtungen und die regelmäßig zu durchlaufenden Ämter,
die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der regelmäßig zu durchlaufenden Ämter,
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