Art. 2 Nr. 1 SN-1768Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen
§ 7 wird wie folgt geändert:
Art. 4 Nr. 2 SN-1365Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Elternzeitverordnung und anderer Verordnungen
§ 7 Abs. 6 Satz 4 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2 Nr. 26 SN-10853Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung und anderer Verordnungen
Die §§ 26 und 27 werden wie folgt gefasst:
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b SN-17153Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung und der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
In Nummer 8 werden die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ gestrichen und der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
Art. 1 Abs. 5 Nr. 19 SN-16862Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung
§ 27 wird wie folgt geändert: