§ 5 Abs. 3 SächsNSGSächsisches Nichtraucherschutzgesetz
Zuständige Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987…
§ 7 Abs. 4 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112…
§ 8 Abs. 3 SächsSFGGesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Ortspolizeibehörden.
§ 20 Abs. 4 SächsGlüStVAGSächsisches Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
Verwaltungsbehörde im Sinne des von § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Behörde, die für den Vollzug der verletzten Vorschrift…
§ 13 Abs. 3 SächsPresseGSächsisches Gesetz über die Presse
Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte.