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Das hauptamtliche Lehrpersonal der Fachhochschule setzt sich aus Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten, Lehrkräften für besondere Aufgaben, Fachlehrerinnen und Fachlehrern in der Fortbildung sowie Lehrkräften an den Polizeifachschulen zusammen.
In der Abteilung Studium und Forschung werden grundsätzlich Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben eingesetzt. Sie gestalten die Lehrveranstaltungen inhaltlich und methodisch unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsordnung in eigener Verantwortung. In der Abteilung Fortbildung werden grundsätzlich Dozentinnen und Dozenten sowie Fachlehrerinnen und Fachlehrer und in der Abteilung Ausbildung grundsätzlich Lehrkräfte an den Polizeifachschulen eingesetzt.
Dozentinnen und Dozenten, Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der Fortbildung sollen über einen Hochschulabschluss sowie pädagogische Eignung verfügen.
Die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen bleiben unberührt. Auf Lehrkräfte für besondere Aufgaben ist § 78 Satz 3 des Sächsischen Hochschulgesetzes nicht anzuwenden.
Soweit überwiegend eine Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse erforderlich ist, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen…
„(1) Die Lehraufgaben werden von Professoren, Dozenten und Lehrkräften für besondere Aufgaben (hauptamtliches Lehrpersonal) wahrgenommen.
wirkt darauf hin, dass das hauptamtliche Lehrpersonal der Abteilung seine Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt, und
Das hauptamtliche Lehrpersonal der Fachbereiche setzt sich aus Professoren, Juniorprofessoren, Dozenten und Lehrkräften für besondere Aufgaben zusammen. Das…
§ 12 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Dozenten richten sich nach § 58 Abs. 1 bis 5 SächsHSG. Für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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