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Das Gesetz über die Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) (Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz – SächsPolFHG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 1002), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2008 (SächsGVBl. S. 534), wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Für seine Rechte und Pflichten gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, § 82 Abs. 1 und 2 und § 83 Abs. 2 und 3 Satz 2, Abs. 4 bis 6 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 375, 377) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Rektorats der Rektor und an die Stelle des Hochschulrates das Kuratorium tritt.“
§ 12 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Dozenten richten sich nach § 58 Abs. 1 bis 5 SächsHSG. Für Lehrkräfte für besondere Aufgaben gilt § 74 Satz 3 SächsHSG nicht.“
§ 17 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Fachhochschule verleiht aufgrund der bestandenen staatlichen Prüfung und einer durch die Diplomarbeit erbrachten eigenständigen wissenschaftlichen Leistung den Diplomgrad mit dem Zusatz ‚Fachhochschule’ oder mit dem Zusatz ‚FH’.“
In Absatz 5 wird die Angabe „nach Maßgabe der §§ 21 und 24 SächsHG“ durch die Angabe „nach Maßgabe der §§ 34 und 36 SächsHSG“ ersetzt.
In § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „SächsHSG“ durch die Angabe „SächsHSFG“ ersetzt.
In § 13 Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „§ 74 Satz 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ durch die Wörter „§ 78 Satz 3 des Sächsischen…
§ 17 wird wie folgt gefasst:
In den Sätzen 2 und 3 wird jeweils die Angabe „SächsHSFG“ durch die Wörter „des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ ersetzt.
In § 62 Satz 1 werden die Wörter „Gesetzes über die Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) (Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz – SächsPolFHG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.