§ 11 PsychPbGAG SLGesetz Nr. 1917 zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 18. Januar 2017
Abweichend von § 1 Nummer 1 können bis zum 31. Juli 2017 Personen, die eine von einem Bundesland anerkannte Aus- oder Weiterbildung im Sinne des Gesetzes über…
§ 12 AGPsychPbG NRWGesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Abweichend von § 1 Nummer 1 können bis zum 31. Juli 2017 Personen, die eine von einem Land anerkannte Aus- oder Weiterbildung im Sinne des Gesetzes über die…
§ 11 PsychPbGGesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Die Länder können abweichend von den Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis zum 31. Juli 2017 bestimmen, dass Personen, die bereits eine von einem…
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 SächsPsychPbGAGDVOVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Durchführung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
die in ihr vermittelten Inhalte die Teilnehmer befähigen, selbständig fachlich angemessene psychosoziale Prozessbegleitung unter Einhaltung der den §§ 2 und 3…
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 PsychPbGAG SLGesetz Nr. 1917 zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 18. Januar 2017
die in der Aus- oder Weiterbildung vermittelten Inhalte die Teilnehmer befähigen, selbständig fachlich adäquate psychosoziale Prozessbegleitung unter Einhaltung…