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Bachelor-Studiengänge in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik werden auf Antrag einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für angewandte Wissenschaften oder der Dualen Hochschule Sachsen im Zusatzverfahren zum Akkreditierungsverfahren durch das Staatsministerium für Kultus staatlich anerkannt.
Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Staatliche Anerkennung von Studiengängen Bachelor-Studiengänge in den Fachgebieten des Sozialwesens, der…
Die staatliche Anerkennung eines Bachelor-Studiengangs nach § 2a des Sächsischen Sozialanerkennungsgesetzes wird erteilt, wenn der in Vollzeit oder…
die Erteilung der staatlichen Anerkennung nach Abschluss eines gemäß § 2a staatlich anerkannten Bachelor-Studiengangs,
Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a bis 3c eingefügt: „§ 3a Staatliche Anerkennung eines Bachelor-Studiengangs in den Fachgebieten des Sozialwesens, der…
die Urkunde über das an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder der Berufsakademie Sachsen erworbene Diplom oder den Bachelor in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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