§ 17 Abs. 1 SparkWahlV SLVerordnung über die Wahl von Bediensteten der Sparkassen und der Landesbank Saar - Girozentrale in den Verwaltungsrat Vom 14. Oktober 1975
Im Fall der Vereinigung von Sparkassen durch Aufnahme oder Neubildung bestellen die im Zeitpunkt der Vereinigung bestehenden Personalräte gemeinsam den…
§ 12 Abs. 1 Spk-WO NRWVerordnung über das Wahlverfahren zur Aufstellung des Vorschlags der Personalversammlung für die Wahl des Verwaltungsrats der Sparkassen
Wird im Zuge der Vereinigung von Sparkassen oder der Übertragung von Zweigstellen ein neuer Verwaltungsrat gewählt, kann das Wahlverfahren nach den Vorschriften…
§ 28 Abs. 1 SpkG NRWSparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
Aus Anlass der Vereinigung von Sparkassen kann die Aufsichtsbehörde abweichende Regelungen von den Vorschriften dieses Gesetzes über die Zusammensetzung der…
§ 28 Abs. 2 SN-3844Sächsisches Sparkassengesetz
Bei der Vereinigung von Sparkassen ist insbesondere die Trägerschaft in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln. Erfolgt die Vereinigung durch…
§ 3 Abs. 2 SächsSparkWVOWahlvorstand
Besteht bei der Sparkasse kein Personalrat oder bestellt der Personalrat den Wahlvorstand nicht, so bestellt der Vorstand der Sparkasse den Wahlvorstand, den…