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Die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325), wird wie folgt geändert:
§ 8 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird aufgehoben.
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
In § 65 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Landesdirektion“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.