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Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2005 (SächsGVB. 2006 S. 2) wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: „§ 10 (aufgehoben)“.
§ 10 wird aufgehoben.
In § 14 Abs. 5 Satz 5 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In § 18 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 wird jeweils das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In § 20 Satz 4 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Landesdirektionen“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In § 11 Satz 3, § 14 Abs. 2 Satz 3, § 18 Abs. 3 Satz 2, § 19 Satz 5, § 20 Satz 2, § 21 Abs. 3, § 22 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 werden jeweils die Angaben…
In Satz 3 werden die Wörter „2 des Gesetzes vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 182)“ durch die Wörter „23 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358)“…
§ 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Näheres regelt das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie im Einvernehmen mit den Staatsministerien für…
Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) vom 27. November 2001 (SächsGVBl. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.