Art. 74 Nr. 3 Buchst. a SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Art. 1 SN-11104Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Sächsischen Strahlenschutzvorsorgezuständigkeitsverordnung
Die Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über…
Art. 1 SN-2415Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Anpassung von Zuständigkeiten an geändertes Landesrecht
Die Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über…
Art. 4 SN-11696Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erlass und zur Änderung futtermittel- und strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften
wird durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ausgeübt.“
Art. 3 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa SN-21043Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte
In Satz 1 werden die Wörter „Umwelt und Landwirtschaft“ durch die Wörter „Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft“ ersetzt.