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Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449) wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 3 wird aufgehoben.
§ 4 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 Satz 2 und 3 wird gestrichen.
Absatz 3 wird aufgehoben.
In § 5 Abs. 1 werden die Worte „und unter Beachtung der Entscheidungen der Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 2“ gestrichen.
§ 8 wird wie folgt geändert:
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
Absatz 2 wird aufgehoben.
In § 3 werden die Absätze 2 und 4 aufgehoben und der bisherige Absatz 5 wird Absatz 2.
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449), zuletzt geändert durch Artikel…
In Absatz 4 wird die Angabe „Abs. 1 ÖPNVG“ durch die Wörter „Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen“ ersetzt.
Absatz 2 wird aufgehoben.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Aufstellung von Nahverkehrsplänen für den öffentlichen Personennahverkehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.