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Das Gesetz über eine repräsentative Statistik der Erwerbssituation im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erwerbsstatistikgesetz – SächsErwStatG) vom 12. Februar 1999 (SächsGVBl. S. 49), das durch Artikel 37 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 429) geändert worden ist, wird aufgehoben.
In der Inhaltsübersicht wird die Überschrift zu § 25 wie folgt gefasst: „§ 25 aufgehoben“.
§ 7 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
Das Sächsische Gesetz zur Anpassung von bestimmten Dienst- und Versorgungsbezügen 2003/2004 vom 9. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 897) wird aufgehoben.
Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt:
Das Gesetz zur Ergänzung der Rechtsgrundlagen des Verwaltungsaufbaus gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Sächsisches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.