SanFondsG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 SanFondsG SLErrichtung des SondervermögensGesetz über das Sondervermögen „Sanierungsfonds“ Vom 14. Dezember 2000*§ 2 Das Land errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen „Sanierungsfonds“.§ 2