SanFondsG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 SanFondsG SLAuflösungGesetz über das Sondervermögen „Sanierungsfonds“ Vom 14. Dezember 2000* § 8Das Sondervermögen gilt nach Auszahlung seines Vermögens als aufgelöst. § 8