Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist für die Ausführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) in der jeweils geltenden Fassung und der danach ergangenen Rechtsverordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung zuständig, soweit keine andere Behörde bestimmt ist.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist oberste Landesbehörde im Sinne des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.