Anlage 2 SchKfmAusbV 2004
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1883 - 1886; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) - Zeitliche Gliederung - Fachrichtung LinienfahrtA.Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Arbeitsorganisation und Kooperation, 2.2 Informations- und Kommunikationssysteme sowie 3. Fachbezogenes Englisch sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Während des 2. Ausbildungsjahres werden die Grundlagen für die fachrichtungsbezogenen Qualifikationen gelegt. B.1. Ausbildungsjahr(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel c,1.2Berufsbildung, Lernziele a und b,1.3Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen,1.5Umweltschutz, Lernziel d,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a,zu vermitteln.(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziele a, b und d,1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,2.3Datenschutz und Datensicherung,6.Klarierung,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele b, c und h,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildposition7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a,fortzusetzen.(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.5Umweltschutz, Lernziele a bis c,5.Marketing, Lernziel a,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel d,6.Klarierung,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele a bis c und h,fortzusetzen. 2. Ausbildungsjahr(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele d und e, i und k,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen1.2Berufsbildung, Lernziel b,5.Marketing, Lernziel a,fortzusetzen.(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen4.1Betriebliches Rechnungswesen,4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,5.Marketing, Lernziele b und c,8.Seeverkehrslogistik, Lernziel a,zu vermitteln.(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen4.3Controlling,5.Marketing, Lernziele d und e,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele f und g,8.Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,5.Marketing, Lernziele b und c,8.Seeverkehrslogistik, Lernziel a,fortzusetzen. 3. Ausbildungsjahr(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der BerufsbildpositionenI.1)4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel b,II.2)1.1Marktbeobachtung und Marktanalyse,II. 1.2Intermodale Transporte,II. 1.3Einsatz und Disposition von Containern oder anderen Ladungsträgern,II. 1.4Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladungzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der BerufsbildpositionenI. 1.2Berufsbildung, Lernziel b,I. 5.Marketing, Lernziele d und e,I. 8.Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c,fortzusetzen.(2)In einem Zeitraum von insgesamt sechs bis acht Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der BerufsbildpositionenI. 1.2Berufsbildung, Lernziel c,I. 1.3Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, Lernziele a und b,I. 4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel c,I. 9.Haftung, Versicherung, Schadensabwicklungzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der BerufsbildpositionenI. 1.2Berufsbildung, Lernziele a und c,II. 1.1Marktbeobachtung und Marktanalyse,II. 1.2Intermodale Transporte,II. 1.3Einsatz und Disposition von Containern oder anderen Ladungsträgern, Lernziel d,II. 1.4Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladung, Lernziele a, c und g,fortzusetzen. ----------1)Abschnitt I:Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse2)Abschnitt II:Fachrichtung Linienfahrt Fachrichtung TrampfahrtA.Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Arbeitsorganisation und Kooperation, 2.2 Informations- und Kommunikationssysteme sowie 3. Fachbezogenes Englisch sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Während des 2. Ausbildungsjahres werden die Grundlagen für die fachrichtungsbezogenen Qualifikationen gelegt. B.1. Ausbildungsjahr(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel c,1.2Berufsbildung, Lernziele a und b,1.3Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen,1.5Umweltschutz, Lernziel d,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a,zu vermitteln.(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziele a, b und d,1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,2.3Datenschutz und Datensicherung,6.Klarierung,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele b, c und h,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildposition7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a,fortzusetzen.(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.5Umweltschutz, Lernziele a bis c,5.Marketing, Lernziel a,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen1.1Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel d,6.Klarierung,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele a bis c und h,fortzusetzen. 2. Ausbildungsjahr(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele d, e, i und k,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen1.2Berufsbildung, Lernziel b,5.Marketing, Lernziel a,fortzusetzen.(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen4.1Betriebliches Rechnungswesen,4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,5.Marketing, Lernziele b und c,8.Seeverkehrslogistik, Lernziel a,zu vermitteln.(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen4.3Controlling,5.Marketing, Lernziele d und e,7.Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele f und g,8.Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c,zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,5.Marketing, Lernziele b und c,8.Seeverkehrslogistik, Lernziel a,fortzusetzen. 3. Ausbildungsjahr(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der BerufsbildpositionenI.1)4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel b,II.2)2.1Marktbeobachtung und Marktanalyse,II. 2.2Befrachtungzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der BerufsbildpositionenI. 1.2Berufsbildung, Lernziel b,I. 5.Marketing, Lernziele d und e,I. 8.Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c,fortzusetzen.(2)In einem Zeitraum von insgesamt sechs bis acht Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der BerufsbildpositionenI. 1.2Berufsbildung, Lernziel c,I. 1.3Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, Lernziele a und b,I. 4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel c,I. 9.Haftung, Versicherung, Schadensabwicklung,II. 2.3Projektlogistikzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der BerufsbildpositionenI. 1.2Berufsbildung, Lernziele a und c,II. 2.2Befrachtungfortzusetzen. ----------1)Abschnitt I:Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse2)Abschnitt II:Fachrichtung Linienfahrt