Anlage 3 SchKiSpVDBest 1
(Fundstelle: GBl. DDR I 1975, Nr. 44, 721)
Auf der Basis der unter Abschnitt I genannten Grundsätze sind folgende Mindestanforderungen an die Planung der Schüler- und Kinderspeisung zu sichern:
Bezirksversorgungsplan Planteil: Aufgaben auf dem Gebiet der Schüler- und Kinderspeisung Die erforderlichen Plankennziffern sind im Bezirk zwischen den Bereichen Handel und Versorgung, Volksbildung sowie Berufsbildung und Berufsberatung abzustimmen.
Anzahl der Teilnehmer an der Schülerspeisung in allgemeinbildenden Schulen in Personen darunter:teilnehmende Schülerdarunter: aus den Klassen 7 - 12davon Schüler, die mit einem Naturaleinsatz von 1,20 M versorgt werden
Versorgungsgrad der Schüler in den allgemeinbildenden Schulen
Anzahl der Teilnehmer an der Schülerspeisung in den kommunalen Berufsschulen in Personendarunter: teilnehmende Lehrlinge
Versorgungsgrad der Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen
Anzahl der Teilnehmer an der Kinderspeisung in Kindergärten in Personendarunter: teilnehmende Kinder
Versorgungsgrad der teilnehmenden Kinder in Kindergärten
Teilnehmer an der Trinkmilchversorgung in Personendavon: Teilnehmer an allgemeinbildenden Schulen
Versorgungsgrad an der Trinkmilchversorgung für Schüler in allgemeinbildenden Schulen
Versorgungsgrad an der Trinkmilchversorgung für Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen
Anzahl der Essenportionen für die Schüler- und Kinderspeisung in allgemeinbildenden Schulen, kommunalen Berufsschulen und Kindergärten
Die Mindestanforderungen an den Bezirksversorgungsplan sind als Zielstellungen für ausgewählte Schwerpunktkreise zu planen.
Im Volkswirtschaftsplan der Räte der Bezirke, Teil Bauwesen und Wohnungsbau, wird als Information der Plankennziffer für Investitionen des komplexen Wohnungsbaues die Kennziffer - nutzbare Schülerspeiseplätze - ausgewiesen.
Die Leiter der an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten Betriebe sichern bei der Planung der Schüler- und Kinderspeisung den Nachweis der Kennziffer
Anzahl der Essenportionen für die Teilnehmer an der Schüler- und Kinderspeisung (Eigenproduktion).
Durch die Leiter der Einzelhandelsbetriebe ist zu gewährleisten, daß die Kennziffer als Darunterposition vom Gaststättenumsatz ausgewiesen wird.
Gaststättenumsatz Schüler- und Kinderspeisung
__________________