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1Beträgt in einer Klassenstufe einer öffentlichen Schule die Zahl einer religiösen Minderheit mindestens 5, so soll für diese Religionsunterricht eingerichtet werden. 2Unter den gleichen Voraussetzungen wird nach Maßgabe der jeweiligen Schulordnung für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, ab Klassenstufe 5 Unterricht in allgemeiner Ethik erteilt. 3Die Teilnahme an diesem Unterricht ist Pflicht.
Wird für eine religiöse Minderheit von weniger als 5 Schülerinnen und Schülern Religionsunterricht eingerichtet, so hat der Schulträger den Unterrichtsraum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 4. Abschnitt Sexualerziehung
Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er wird nach…
An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der…
Beträgt in den Klassenstufen 5 bis 8 in einer Klassenstufe einer öffentlichen Schule die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht…
Beträgt in den Klassenstufen 5 bis 8 in einer Klassenstufe eines öffentlichen Gymnasiums die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht…
Beträgt in den Klassenstufen 5 bis 8 in einer Klassenstufe einer öffentlichen Schule die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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