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In den Zeugnissen wird auf den veränderten Referenzrahmen mit der folgenden Bemerkung hingewiesen: „Die Schülerin/Der Schüler wurde in dem gekennzeichneten Fach/in den gekennzeichneten Fächern[*] nach einem individuellen Förderplan unterrichtet. Ihre/Seine Leistungen wurden entsprechend diesem Förderplan bewertet.“
Hinsichtlich der gekennzeichneten Zeugnisnoten werden ergänzende Erläuterungen mit Verbalbeurteilungen und weiterführenden Hinweisen erstellt.
§ 8 Absatz 3 gilt entsprechend.