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Die Zulassung zum Studium setzt voraus:
die Einreichung eines Antrages einschließlich der erforderlichen Unterlagen gemäß § 3,
den Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (§ 66 des Musikhochschulgesetzes),
das Bestehen einer besonderen Eignungsprüfung (§ 67 Absatz 3 des Musikhochschulgesetzes) sowie
den Nachweis über die Entrichtung der Gebühr zur Ableistung der Eignungsprüfung zum Studium an der Hochschule für Musik Saar (Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Hochschule für Musik Saar vom 7. Februar 2018).
Die Bewerberin oder der Bewerber hat durch Vorlage eines Zeugnisses den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung (Allgemeine Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss) nachzuweisen.
Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.