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Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung müssen bis zum 14. März für das folgende Wintersemester oder bis zum 28. November für das folgende Sommersemester bei der Hochschule für Musik Saar eingegangen sein. Als fristgerecht gelten Anträge, die sämtliche nach Absatz 2 erforderlichen Unterlagen enthalten. In begründeten Fällen kann die Rektorin oder der Rektor der Hochschule im Einvernehmen mit der zuständigen Dekanin oder dem zuständigen Dekan Ausnahmen zulassen.
Dem Antrag sind beizufügen:
der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen,
ein Lebenslauf und zwei Lichtbilder,
der Nachweis der erforderlichen Vorbildung (§ 2),
eine Geburtsurkunde,
eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt ihrer oder seiner Bewerbung im gleichen Studiengang bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist,
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für Bewerberinnen oder Bewerber aus dem nicht deutschen Sprachraum (in der Regel TestDaF3 oder C1),
bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
ein Verzeichnis der für die Eignungsprüfung vorbereiteten Werke,
gegebenenfalls weitere Nachweise einer fachlichen Vorbildung.
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über die Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen sowie gegebenenfalls erworbene Credit Points beifügen.
Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen sie in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Zulassungsanträge werden abgelehnt. Ein Anspruch auf Zulassung zur Eignungsprüfung besteht in diesem Falle nicht.